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Die Wahl des Nachnamens

In diesem Artikel

Für viele Brautpaare steht die Nachnamenswahl sofort fest. Die Wahl des Nachnamens kann aber auch zu Beginn der Planung zu einem echten Streitthema werden.

Damit das nicht passiert, erklären wir dir verschiedene Konstellationen. Vielleicht erleichtert dir das die Wahl des für dich passenden Nachnamens.

1. Der einfache Nachname

Hier liegt die Tatsache auf der Hand. Einer von beiden übernimmt den Nachnamen des jeweils anderen. Das ist nicht nur die einfachste Art, sondern auch die Klassischste. Traditionell übernimmt die Braut den namen des Bräutigams. Historisch betrachtet symbolisiert es, dass der Mann das Haupt der Familie ist und somit auch Ernährer dieser ist.

Gemeinsamer Nachwuchs erhält dann automatisch den neu angenommen Nachnamen.

Etwas seltener ist, dass der Bräutigam den Nachnamen der Braut annimmt.

Wie ihr euch entscheidet, bleibt euch überlassen.

Denkt aber darüber nach, mit welchem Namen ihr euch am wohlsten fühlt.

2. Der Doppel- oder Dreifachname

Bei Doppel- und Dreifachnamen werden die Nachnamen von Braut und Bräutigam kombiniert (z.B. Müller-Schneider).

Bedenke dabei, dass nur einer von euch beiden den Doppelnamen annehmen kann. Der jeweils andere Partner behält seinen normalen, einfachen Nachnamen.

Der gemeinsame Nachwuchs erhält aber den gewählten Doppelnamen.

Ist bereits ein Doppelname bei einem von euch vorhanden, ist die Bildung eines Dreifachnamens möglich (z.B. Müller-Schneider-Schmidt).
Gemeinsamer Nachwuchs bekommt allerdings nicht den Dreifachnamen, sondern den kürzeren Doppelnamen.

Die einzige Ausnahme ist, dass keine Doppelnamen mit gleichen Nachnamen gebildet werden dürfen (z.B. Müller-Müller). In diesem Fall bleibt es bei dem einfachen Nachnamen „Müller“.

3. Der eigene Nachname

Auch diese Variante ist möglich. Auch wenn wir finden, dass diese Variante eine eher unromantische Art ist.

Meist wird diese Möglichkeit gewählt, wenn beide einen tollen oder einzigartigen Nachnamen haben und dieser behalten werden soll. Oder aber auch auf Grund von buckelig klingenden Doppelnamenkombinationen.

So hat jedes Paar seine eigenen, individuellen Beweggründe, sich für diese Variante zu entscheiden. So behält jeder seinen eigenen Nachnamen

Für den gemeinsamen Nachwuchs kann schließlich der besser klingende Nachname gewählt werden.

4. Besonderheiten bei Trennung und Todesfall

Was aber geschieht bei der Auflösung einer Ehe durch Scheidung oder Todesfalle? Der geschiedene bzw. verwitwete Ehepartner hat dabei folgende Möglichkeiten:

  • Der Partner behält seinen Nachnamen,
  • oder nimmt seinen Geburtsnamen wieder an,
  • oder ergänzt den eigenen Ehenamen um den Geburtsnamen oder den, den er bei der Ehenamensbestimmung geführt hat

Die Entscheidung muss dann dem Standesamt des aktuellen Wohnortes mitgeteilt werde.

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